Stand: Juni 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Katharina Laufer, Deskwerk e.U., Oberlienz 193, 9903 Oberlienz, Österreich (im Folgenden „Deskwerk") und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber:in").
(2) Verbraucher:innen im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Unternehmer:innen sind Personen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit abschließen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeber:in werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Deskwerk ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Deskwerk erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Hochzeits- und Eventplanung, Eventkoordination sowie Executive Assistenz / Büroservice. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der gebuchten Paketbeschreibung.
(2) Die auf der Website dargestellten Pakete (z. B. „Peace of Mind", „Sleep Easy", „Just Say I Do") sind eine unverbindliche Leistungsübersicht. Verbindlich ist ausschließlich das von Deskwerk erstellte schriftliche Angebot.
(3) Deskwerk schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden (Werk- bzw. Dienstvertrag je nach Leistung), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder ideellen Erfolg, soweit dieser außerhalb ihres Einflussbereichs liegt (insbesondere Wetter, Verhalten Dritter, Verfügbarkeit von Dienstleistern).
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Mit Absenden des Kontaktformulars oder einer Anfrage per E-Mail gibt die Auftraggeber:in eine unverbindliche Anfrage ab. Deskwerk übermittelt daraufhin ein individuelles, schriftliches Angebot.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeber:in das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder Deskwerk eine Auftragsbestätigung übermittelt. Die Leistungserbringung kann von der Leistung einer Anzahlung abhängig gemacht werden (§ 5).
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise. Deskwerk ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
(2) Bei Full-Service-Leistungen kann das Honorar wahlweise als Pauschale (ab EUR 4.500) oder als prozentualer Anteil von 12 % des Hochzeitsbudgets vereinbart werden; maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
Definition Hochzeitsbudget: Als Hochzeitsbudget gilt die Summe aller von der Auftraggeber:in für die Hochzeit aufgewendeten Netto-Kosten (insbesondere Location, Catering, Getränke, Foto/Video, Floristik, Musik, Dekoration, Bekleidung, Transfers, Unterkünfte), nicht jedoch das Honorar von Deskwerk selbst. Die Bemessungsgrundlage wird im Angebot festgelegt und bei Abrechnung anhand der tatsächlich angefallenen Kosten überprüft.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag bzw. nach Leistungserbringung fällig.
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (gegenüber Verbraucher:innen 4 % p. a., gegenüber Unternehmer:innen gemäß § 456 UGB).
(5) Kosten für Dienstleistungen Dritter (z. B. Location, Catering, Fotografie) sind nicht im Honorar von Deskwerk enthalten und werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, direkt zwischen der Auftraggeber:in und dem jeweiligen Dienstleister abgerechnet (§ 7).
(1) Die Auftraggeber:in stellt Deskwerk alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und trifft notwendige Entscheidungen zeitgerecht.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unterlassene, verspätete oder unrichtige Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Deskwerk und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
(1) Verbraucher:innen, die den Vertrag im Fernabsatz (z. B. über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
(2) Rücktrittsfrist: Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden; es kann das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
(3) Vorzeitiger Leistungsbeginn: Wünscht die Verbraucher:in ausdrücklich, dass Deskwerk mit der Leistung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, und tritt sie danach zurück, hat sie einen anteiligen Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG). Wird die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch vollständig vor Ablauf der Frist erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht (§ 10 FAGG).
(4) Ausschluss bei terminbezogenen Leistungen: Das Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistungserbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist. Dies kann insbesondere die Koordination am Hochzeits- bzw. Veranstaltungstag betreffen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an hallo@deskwerk.at senden:
An: Katharina Laufer, Deskwerk e.U., Oberlienz 193, 9903 Oberlienz, hallo@deskwerk.at —
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: __________
Bestellt am / abgeschlossen am: __________
Name der/des Verbraucher(s): __________
Anschrift der/des Verbraucher(s): __________
Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
(1) Soweit Deskwerk Dienstleister (z. B. Location, Catering, Fotografie, Floristik, Musik) vermittelt, kommt der jeweilige Vertrag zwischen der Auftraggeber:in und dem Dritten zustande. Deskwerk handelt insoweit als Vermittlerin bzw. — bei ausdrücklicher Bevollmächtigung — im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber:in.
(2) Für Leistungen, Mängel oder Ausfälle dieser Dritten haftet Deskwerk nicht; die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bestehen unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Dienstleister. Deskwerk wählt Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt aus.
(1) Unabhängig von einem allfälligen Rücktrittsrecht nach § 6 kann die Auftraggeber:in den Vertrag stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf das vereinbarte Honorar:
(2) Bereits angefallene Aufwendungen und gegenüber Dritten eingegangene, nicht stornierbare Verbindlichkeiten sind zusätzlich zu ersetzen. Der Auftraggeber:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
(1) Deskwerk haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Deskwerk gegenüber Unternehmer:innen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Verbraucher:innen bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
(3) Für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streik) sowie für das Verhalten der Auftraggeber:in, der Gäste oder Dritter haftet Deskwerk nicht.
Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt unmöglich oder wesentlich erschwert, sind beide Parteien für die Dauer des Hindernisses von ihren Leistungspflichten befreit. Deskwerk wird sich nach Kräften um eine Verschiebung oder einvernehmliche Lösung bemühen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
Von Deskwerk erstellte Konzepte, Ablaufpläne, Moodboards und sonstige Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Veranstaltungen verwendet werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucher:innen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
(2) Vertragssprache ist Deutsch. Englische Fassungen dienen nur der Information; bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(3) Für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Deskwerk zuständig. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Deskwerk ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Hinweis: Dieser Entwurf wurde als Arbeitsgrundlage erstellt und ist vor Veröffentlichung von einer auf österreichisches Verbraucher- und Internetrecht spezialisierten Stelle (z. B. WKO, Rechtsanwält:in) zu prüfen. Insbesondere die Regelungen zu Rücktrittsrecht (FAGG), Stornostaffel und Haftung sollten auf den konkreten Geschäftsfall abgestimmt werden.